auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Pflege‑Pauschbetrag unterstützt Personen, die einen nahestehenden Menschen unentgeltlich und persönlich pflegen. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über Anspruch, Voraussetzungen, Höhe des Freibetrags und praktische Hinweise zur steuerlichen Geltendmachung. 1. Wer hat Anspruch auf den Pflege‑Pauschbetrag? Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine pflegebedürftige Person regelmäßig, persönlich und ohne Vergütung pflegen. Dazu zählen: Angehörige wie Kinder, Eltern, Ehegatten, Geschwister Personen mit enger persönlicher Bindung, auch ohne Verwandtschaft Pflegepersonen, die die Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen Die Pflege muss eigenständig erfolgen; rein organisatorische Tätigkeiten reichen nicht aus. 2. Voraussetzungen für den Pflege‑Pauschbetrag Damit der Pauschbetrag gewährt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Pflegegrad mindestens 2 Der Pflegegrad muss durch einen Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen werden. Unentgeltliche Pflege Es dar...