auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Liebe Mandantinnen und Mandanten, ab dem 1. Januar 2027 gelten verbindliche neue Anforderungen für die Führung Ihrer Entgeltunterlagen (Lohnunterlagen) . Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2020 geschaffen und 2024 bestätigt. Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet und wie Sie sich jetzt vorbereiten können, erfahren Sie hier. 🔍 Was ändert sich konkret? Ab 2027 müssen Sie Ihre Entgeltunterlagen elektronisch und maschinell auswertbar führen. Das betrifft alle Dokumente, die für die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung relevant sind – z. B. Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Zeiterfassungen oder Gehaltsnachweise. ⚠️ Achtung: Können Sie diese Unterlagen nicht maschinell auswertbar vorlegen, gelten sie als nicht prüfungsfähig . Die Folge: Die Rentenversicherung schätzt Ihre Beiträge – im Zweifel zu Ihren Ungunsten . Zusätzlich drohen Verzögerungsgelder, Säumniszuschläge (1 % pro Monat) oder sogar Bußgelder . 💡 Wichtig: Auch wenn Ihr Steuerberater die Lohnabre...