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Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Vorjahr bei betroffenen inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von höchstens 800.000 Euro gilt die Übergangsregelung noch bis Ende 2027. Ab 2028 greift die Pflicht grundsätzlich für alle betroffenen inländischen B2B-Umsätze – vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Wer die E-Rechnung bislang als Zukunftsthema betrachtet hat, sollte die verbleibende Zeit für die Umstellung nutzen. Betroffen sind nicht nur klassische Gewerbebetriebe. Auch Freiberufler, Ärzte, andere Heilberufler und Vermieter können mit E-Rechnungen zu tun haben – insbesondere als Empfänger von Rechnungen ihrer Lieferanten und Dienstleister. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dafür genügt in der Regel bereits ein E-Mail-Postfach. Die Herausforderung besteht darin, die strukturierten Rechnu...