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Herzlich willkommen

auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Neue Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln unterliegt. In beiden Streitfällen hatten die Antragsteller beim Finanzgericht (FG) erfolgreich beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Die angefochtenen Bescheide waren auf der Grundlage der Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 ergangen (sog. Bunde

Die E-Rechnung: Was Sie ab dem 1. Januar 2025 wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland verpflichtend. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen im B2B-Bereich und ist Teil der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der EU-Kommission, die darauf abzielt, das Mehrwertsteuerrecht zu modernisieren und den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie ermöglicht eine automatisierte und effiziente Verarbeitung durch IT-Systeme und reduziert den manuellen Aufwand erheblich. Warum wird die E-Rechnung eingeführt? Die Einführung der E-Rechnung soll die Transparenz und Effizienz im Rechnungswesen erhöhen. Durch die digitale Verarbeitung können Fehler minimiert und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Zudem trägt die E-Rechnung zur Bekämpfung von Steuerbetrug bei, da sie eine lückenlose Nachverfolgung ermöglicht. Was ändert sich ab dem 1. Januar 2025? Verpf

Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer: Was Sie wissen müssen

Ab November 2024 erhält jedes Unternehmen in Deutschland eine eindeutige Identifikationsnummer für Steuerangelegenheiten: die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt diese neue Nummer ein, um Steuerverfahren effizienter zu gestalten. - https://tinyurl.com/2arpffyn Was ist die W-IdNr.? Zweck: Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen in allen Steuerangelegenheiten. Aufbau: Sie besteht aus den Buchstaben "DE" und einer Kombination aus Zahlen, ähnlich wie die bereits bekannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Ersetzung der USt-IdNr.? Nein, die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. nicht, sondern ergänzt sie. Wie erhalten Sie Ihre W-IdNr.? Automatische Zuweisung: Die meisten Unternehmen erhalten ihre W-IdNr. automatisch. Kein Antrag: Sie müssen in der Regel keinen Antrag stellen. Zeitplan: Ab November 2024: Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. Ab 3. Quartal 2025: Alle übrigen Unternehmen.

Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025: Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in  Kraft. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten: Ab dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren zur Verfügung. Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden. Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und bis dahin außer Betrieb genommen wurden, müssen nicht gemeldet werden. Keine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht, außer für Taxameter. Gemietete und geleaste Kassensysteme werden wie gekaufte behandelt. Meldungen erfolgen digital über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen. Meldung auch über DATEV MeinFiskal Schnittstelle möglich. Details zur Meldepflic ht Ab dem 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verw

Wir wünschen Ihnen wunderschöne und erholsame Sommerferien!

  Auch ein Teil unseres Teams wird die Ferienzeit nutzen, um neue Energie zu tanken.  Unser Büro bleibt jedoch wie gewohnt für Sie erreichbar, sodass wir Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Genießen Sie die sonnigen Tage und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Ihr Team mein | Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR

Wichtige Information: EDV-Wartung aufgrund eines Todesfalls

Mit großer Betroffenheit müssen wir Ihnen mitteilen, dass unser langjähriger und geschätzter EDV-Systemadministrator unerwartet verstorben ist. Über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg hat er maßgeblich zur reibungslosen Funktion unserer IT-Infrastruktur beigetragen. Der Verlust unseres EDV-Partners hinterlässt nicht nur zwischenmenschlich eine große Lücke, sondern wirkt sich auch auf unsere sehr komplexen Arbeitsabläufe aus. Da unsere Tätigkeit fast ausschließlich von der EDV abhängt, haben wir bereits eine Nachfolgefirma beauftragt. Diese wird sich in den kommenden Tagen und Wochen intensiv mit unseren Systemen vertraut machen. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es während dieser Übergangszeit zu Beeinträchtigungen kommen sollte. Unser Team arbeitet mit Hochdruck daran, die notwendigen Maßnahmen so schnell und reibungslos wie möglich durchzuführen, um die Auswirkungen auf unseren Service für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld und s

Zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen - Urteile des FG Niedersachsen

Az. 2 K 52/23 , 2 K 72/23 - Urteile vom 15.02.2024 Keine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei unbefristetem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber und bei Fortsetzung des im Wesentlichen unveränderten Arbeitsverhältnisses mit dem früheren Arbeitgeber. Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der durch Betriebsübergang in dieses Arbeitsverhältnis eingetreten ist, beendet und in Ausübung eines unbefristeten Rückkehrrechts mit einem früheren Arbeitgeber, aber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben. Rechtsmittel eingelegt; BFH-AZ: IX B 34/24, IX B 37/24 ___________________________________________________________________ Az. 2 K 55/23 , 2 K 71/23 - Urteile