Direkt zum Hauptbereich

Posts

Herzlich willkommen

auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Letzte Posts

Und noch einmal E-Rechnung - Was es für Sie zu wissen gilt!

Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Kraft. Diese Neuerung bringt einige Änderungen mit sich, auf die wir Sie mit dieser Information vorbereiten möchten. Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Wichtig ist, dass die Rechnung elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Reine PDF-Dateien oder andere unstrukturierte Formate erfüllen diese Anforderungen nicht. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD. Umfang der Pflicht Sie sind zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, wenn Sie Lieferungen und Leistungen an andere inländische Unternehmen erbringen. Ausnahmen bestehen u.a. für: Rechnungen über Lieferungen und Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro. Fahrausweise. Rechnungen a

Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts führen bei Vorliegen eigener Einkünfte nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 18. September 2024 (Az. 1 K 494/18 E ) entschieden, dass Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt. Die Klägerin und ihr damaliger Ehemann trennten sich im Jahr 2012, woraufhin der Ehemann einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht stellte. Nach der Trennung zahlte der Ehemann Unterhalt für die bei der Klägerin lebenden gemeinsamen Kinder sowie Trennungsunterhalt für die Klägerin. Den Zugewinnausgleich regelten die Eheleute dahingehend einvernehmlich, dass die Klägerin ein vermietetes Grundstück sowie eine Ausgleichszahlung erhielt. Daraufhin erwarb sie ein weiteres Mehrfamilienhaus, aus dem sie Vermietungseinkünfte erzielte. Ferner war sie ab 2013 in Teilzeit in ihrem erlernten Beruf tätig, wobei die Beschäftigungsverhältnisse zunächst befristet

Zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte eines an einer Ausbildungsstätte eingesetzten Beamten

Mit Urteil vom 2. September 2024 (Az. 15 K 698/22 E ) hat der 15. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass bei einem Beamten, der im Wege einer mehrfach verlängerten Versetzung über mehrere Jahre an einer Ausbildungsstätte eingesetzt wird, die Ausbildungsstätte keine erste Tätigkeitsstätte darstellt. Die zusammenveranlagten Kläger sind als Beamte im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Beide wurden im Jahr 2012 bzw. 2013 von ihrem jeweiligen Dienstort auf eine Stelle als Lehrperson in der Aus- und Fortbildung an eine Ausbildungsstätte versetzt. Die jeweilige Stelle war ausweislich der Stellenbeschreibung für die Dauer von vier Jahren zu besetzen mit der Möglichkeit zu einer einmaligen Verlängerung um maximal zwei Jahre. Vor Ablauf der vier Jahre verlängerte der Dienstherr den Verwendungszeitraum um weitere zwei Jahre und sodann vor Ablauf dieser zwei Jahre mehrmals um weitere zwei Jahre. Im Anschluss an die Verwendung in der Ausbildungsstätte sollte eine Versetzung au

Änderungen im Steuerrecht: Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu

Aufbewahrungsfrist wird verkürzt. Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet. Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr. Erleichterungen bei Steuersachen Zu den beschlossenen Maßnahmen gehö ren unter anderem: kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden, eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater , so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftl

Neue Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln unterliegt. In beiden Streitfällen hatten die Antragsteller beim Finanzgericht (FG) erfolgreich beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Die angefochtenen Bescheide waren auf der Grundlage der Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 ergangen (sog. Bunde

Die E-Rechnung: Was Sie ab dem 1. Januar 2025 wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland verpflichtend. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen im B2B-Bereich und ist Teil der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der EU-Kommission, die darauf abzielt, das Mehrwertsteuerrecht zu modernisieren und den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie ermöglicht eine automatisierte und effiziente Verarbeitung durch IT-Systeme und reduziert den manuellen Aufwand erheblich. Warum wird die E-Rechnung eingeführt? Die Einführung der E-Rechnung soll die Transparenz und Effizienz im Rechnungswesen erhöhen. Durch die digitale Verarbeitung können Fehler minimiert und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Zudem trägt die E-Rechnung zur Bekämpfung von Steuerbetrug bei, da sie eine lückenlose Nachverfolgung ermöglicht. Was ändert sich ab dem 1. Januar 2025? Verpf

Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer: Was Sie wissen müssen

Ab November 2024 erhält jedes Unternehmen in Deutschland eine eindeutige Identifikationsnummer für Steuerangelegenheiten: die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt diese neue Nummer ein, um Steuerverfahren effizienter zu gestalten. - https://tinyurl.com/2arpffyn Was ist die W-IdNr.? Zweck: Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen in allen Steuerangelegenheiten. Aufbau: Sie besteht aus den Buchstaben "DE" und einer Kombination aus Zahlen, ähnlich wie die bereits bekannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Ersetzung der USt-IdNr.? Nein, die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. nicht, sondern ergänzt sie. Wie erhalten Sie Ihre W-IdNr.? Automatische Zuweisung: Die meisten Unternehmen erhalten ihre W-IdNr. automatisch. Kein Antrag: Sie müssen in der Regel keinen Antrag stellen. Zeitplan: Ab November 2024: Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. Ab 3. Quartal 2025: Alle übrigen Unternehmen.