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Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung für Minijobbende: Wer sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diese Entscheidung nun einmalig widerrufen. Hier sind die wichtigsten Details für Arbeitgeber und Beschäftigte im Überblick: Was bedeutet die Neuerung ? Durch den Widerruf der Befreiung werden Sie wieder rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen dann den vollen Beitrag zur Rentenversicherung, erwerben dafür aber wieder volle Rentenansprüche und Leistungsansprüche (z. B. auf Erwerbsminderungsrente oder Reha-Leistungen). Beitragssätze: Gewerbliche Minijobs: Arbeitgeberanteil bleibt bei 15 %, Arbeitnehmeranteil beträgt 3,6 %. Minijobs in Privathaushalten: Arbeitgeberanteil bleibt bei 5 %, Arbeitnehmeranteil beträgt 13,6 %. Bindung: Die Entscheidung zur Aufhebung ist endgültig. Eine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für die Zukunft ausgeschlossen. Ablauf der Antragstellung Antrag: Sie stellen einen schriftlic...