Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Kraft. Diese Neuerung bringt einige Änderungen mit sich, auf die wir Sie mit dieser Information vorbereiten möchten. Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Wichtig ist, dass die Rechnung elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Reine PDF-Dateien oder andere unstrukturierte Formate erfüllen diese Anforderungen nicht. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD. Umfang der Pflicht Sie sind zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, wenn Sie Lieferungen und Leistungen an andere inländische Unternehmen erbringen. Ausnahmen bestehen u.a. für: Rechnungen über Lieferungen und Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro. Fahrausweise. Rechnungen a...