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Herzlich willkommen

auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Letzte Posts

🧭 Digitale Entgeltunterlagen ab 2027: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

  Kurzfazit zuerst: Ab 2027 müssen alle Entgeltunterlagen vollständig digital geführt werden – ohne jede Papierausnahme. Für Arbeitgeber bedeutet das: saubere digitale Personalakten , korrekte Dateiformate, eindeutige Dateinamen und eine revisionssichere Struktur. In unserer Kanzlei setzen wir dafür auf AGENDA und das Modul Personaldaten Online , das die Anforderungen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) zuverlässig erfüllt. 🧭 Digitale Entgeltunterlagen ab 2027: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen Die verpflichtende elektronische Betriebsprüfung (euBP) wird ab 1. Januar 2027 für alle Arbeitgeber Realität. Damit endet endgültig die Zeit gemischter Papier‑/Digitalakten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erwartet künftig ausschließlich digitale Unterlagen , die automatisiert analysiert werden können. Für unsere Mandanten bedeutet das: Eine gut strukturierte, revisionssichere digitale Personalakte ist nicht nur sinnvoll – sie wird gesetzliche Pflicht . 🔍 Wa...

Minijob – Rücknahme der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung für Minijobbende: Wer sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diese Entscheidung nun einmalig widerrufen. Hier sind die wichtigsten Details für Arbeitgeber und Beschäftigte im Überblick: Was bedeutet die Neuerung ? Durch den Widerruf der Befreiung werden Sie wieder rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen dann den vollen Beitrag zur Rentenversicherung, erwerben dafür aber wieder volle Rentenansprüche und Leistungsansprüche (z. B. auf Erwerbsminderungsrente oder Reha-Leistungen). Beitragssätze: Gewerbliche Minijobs: Arbeitgeberanteil bleibt bei 15 %, Arbeitnehmeranteil beträgt 3,6 %. Minijobs in Privathaushalten: Arbeitgeberanteil bleibt bei 5 %, Arbeitnehmeranteil beträgt 13,6 %. Bindung: Die Entscheidung zur Aufhebung ist endgültig. Eine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für die Zukunft ausgeschlossen. Ablauf der Antragstellung Antrag: Sie stellen einen schriftlic...

Mandanteninformation: Der Pflege‑Pauschbetrag

Der Pflege‑Pauschbetrag unterstützt Personen, die einen nahestehenden Menschen unentgeltlich und persönlich pflegen. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über Anspruch, Voraussetzungen, Höhe des Freibetrags und praktische Hinweise zur steuerlichen Geltendmachung. 1. Wer hat Anspruch auf den Pflege‑Pauschbetrag? Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine pflegebedürftige Person regelmäßig, persönlich und ohne Vergütung pflegen. Dazu zählen: Angehörige wie Kinder, Eltern, Ehegatten, Geschwister Personen mit enger persönlicher Bindung, auch ohne Verwandtschaft Pflegepersonen, die die Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen Die Pflege muss eigenständig erfolgen; rein organisatorische Tätigkeiten reichen nicht aus. 2. Voraussetzungen für den Pflege‑Pauschbetrag Damit der Pauschbetrag gewährt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Pflegegrad mindestens 2 Der Pflegegrad muss durch einen Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen werden. Unentgeltliche Pflege Es dar...

Wann sich sonstige Vorsorgeaufwendungen wirklich steuerlich auswirken – und wann nicht

Viele Menschen sammeln jedes Jahr fleißig ihre Versicherungsunterlagen für die Steuererklärung: Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung und vieles mehr. Doch in der Praxis zeigt sich: In sehr vielen Fällen bringen diese Beiträge überhaupt keinen steuerlichen Vorteil mehr. Warum ist das so? Und wann lohnt es sich trotzdem, diese Unterlagen bereitzuhalten? Dieser Beitrag erklärt es verständlich – mit Beispielen aus der Praxis. Der Kern des Problems: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist fast immer ausgeschöpft Für die sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein sehr kleiner Höchstbetrag: 1.900 € für Arbeitnehmer mit Zuschuss zur Krankenversicherung 2.800 € für Selbständige ohne Zuschuss Diese Grenze umfasst u. a.: Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung (soweit nicht Basisversorgung) Risikolebensversicherung Private Zusatz-Krankenversicherung ABER: Bevor d...

Aktivrente: Warum die neue Steuerbefreiung rechtlich umstritten ist

  Zum Jahresbeginn 2026 gibt es eine neue steuerliche Vergünstigung für Menschen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und trotzdem weiterarbeiten: die sogenannte Aktivrente . Wer in diesem Alter noch sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Entlastung wirkt, sorgt steuerrechtlich und verfassungsrechtlich für erheblichen Streit. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Regelung für unfair – und will sie gerichtlich überprüfen lassen. Das Kernproblem: Eine Steuerbefreiung nur für Arbeitnehmer Die Aktivrente gilt ausschließlich für Menschen, die im Rentenalter angestellt sind. Alle anderen Erwerbsformen sind ausgeschlossen: Selbstständige und Freiberufler Gewerbetreibende Land- und Forstwirte Minijobber Beamte Für viele Mandanten wirkt das auf den ersten Blick willkürlich – und genau das ist der juristische Knackpunkt. Warum diese Ungleichbehandlung rechtlich heikel is...

Frohe Feiertage 2025/26

Wir wünschen frohe Feiertage und einen guten Übergang in ein schönes, friedfertiges Jahr 2026. In der Zeit vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 bleibt unsere Kanzlei geschlossen. Ab dem 05.01.2026 sind wir wie gewohnt wieder für Sie da. Ihr Team mein | Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR  

Elektronische Bekanntgabe ab 1. Januar 2026: Was sich ändert

Elektronische Bekanntgabe ab 1. Januar 2026: Was sich ändert – und warum wir bewusst keine automatische Bescheidbekanntgabe empfangen Zum 1. Januar 2026 tritt die Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt stellt die Finanzverwaltung Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte grundsätzlich elektronisch bereit, ohne dass dies gesondert beantragt werden muss. Wer weiterhin Papierbescheide per Post erhalten möchte, muss unter bestimmten Voraussetzungen aktiv widersprechen. Wichtig: Steuerberater empfangen Bescheide nur dann, wenn eine ausdrückliche Empfangsvollmacht besteht. Da wir in unserer Kanzlei in der Regel keine automatische Empfangsvollmacht hinterlegt haben, gehen Bescheide auch ab 2026 weiterhin direkt an Sie – es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich etwas anderes. Was genau ändert sich ab 2026? Bisher Die meisten Bescheide wurden per Post zugestellt. Elektronische Bekanntgabe erfolgte nur mit Zustimmung. Ab 2026 Bescheide werden gru...