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Herzlich willkommen

auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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MANDANTENRUNDSCHREIBEN 2023/2024

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, wir freuen uns, Ihnen das Mandantenrundschreiben 2023/2024 zukommen zu lassen. Darin finden Sie eine aktuelle Auswahl an Themen, die für Ihre steuerliche Situation relevant sein könnten. Der Inhalt des Rundschreibens wurde von dem Steuerberaterverband erarbeitet und uns für unsere Mandantinnen und Mandanten zur Verfügung gestellt.Das Rundschreiben können Sie hier herunterladen: https://t1p.de/rundschreiben2023 Das Rundschreiben ist in drei Teile gegliedert: • A. Informatnionen für Arbeitnehmer und Steuerzahler • B. Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber • C. Informationen rund um Kapitalgesellschaften Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Rundschreiben nur allgemeine Hinweise darstellen und nicht auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Sie ersetzen keine persönliche Beratung und keine verbindlichen Auskünfte von uns oder anderen Stellen. Außerdem können sich die steuerlichen Rahmenbedingungen du

Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld

Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinen heute veröffentlichten Urteilen vom 14.12.2022 entschieden (Aktenzeichen 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20). Ein an einer GmbH beteiligtes Unternehmen zahlte den beiden Prokuristen der GmbH Beträge von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro und bezeichnete die Zahlungen als "Trinkgelder". Die Prokuristen machten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen geltend, dass die Zahlungen als Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei seien. Die Beträge seien ihnen im Zusammenhang mit Beteiligungsveräußerungen von einem Dritten freiwillig und ohne einen Rechtsanspruch zusätzlich zu dem von der GmbH als Arbeitgeberin gezahlten Arbeitslohn gewährt worden. Das Finanzamt behandelte die Beträge als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Freiwillige Sonderzahlungen konzernverbundener Unternehmen seien keine steuerfreien T

Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz mindern den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung

Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.04.2023 entschieden (1 K 1234/22). Die Klägerin ermöglichte ihren Beschäftigten, an oder in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Beschäftigten standen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Da die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zu versteuern ist, berechnete die Klägerin den Vorteil unter Anwendung der sog. 1%-Regelung. Hierbei zog sie die von den Beschäftigten an sie gezahlte Stellplatzmiete ab. Im Rahmen einer bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die Mietzahlungen den nach der 1%-Methode ermittelten Nutzungswert nicht mindern dürften. Die

Steuerliche Organschaft bei der Umwandlung von Unternehmen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 – I R 21/20 für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als („neuer“) Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger (als „alter“ Organträger) erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird. Im Streitfall bestand ursprünglich zwischen der A-GmbH (Klägerin) als Organgesellschaft und der B-GmbH als Organträgerin eine steuerliche Organschaft. Nachdem die X-OHG im März 2015 sämtliche Anteile der B-GmbH erworben hatte, wurde die B-GmbH im November 2015 mit Rückwirkung zum April 2015 auf die X-OHG verschmolzen. Die Klägerin, deren Wirtschaftsjahr schon im Januar 2015 begonnen hatte, wollte daraufhin für das gesamte Jahr 2015 als Organgesellschaft der X-OHG behandelt werden. Das Finan

Bundesrat stimmt Zukunftsfinanzierungsgesetz zu

Am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zu, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor am 17. November 2023 verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach verkündet werden.   Kapitalmarktzugang für Start-Ups Ziel des Maßnahmenpaktes mit über 30 Artikeln ist es, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, Investitionen in Erneuerbare Energien besser zu fördern, steuerliche Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten anzugleichen, dadurch den Wettbewerb zu stärken und den Standort Deutschland für nationale sowie internationale Investoren attraktiver zu machen.   Blockchain und Crowdfunding Aktienemissionen sind künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstech

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2024

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einver­nehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht aus­gewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht. Dokument herunterladen [pdf, 298KB] PM BMF v. 21.11.2023

Kabinett beschließt Vierte Mindest­lohn­an­pass­ungs­ver­ord­nung

Das Bundeskabinett hat am 15. November die vorgelegte Vierte Mindest­lohn­an­passungs­ver­ord­nung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde. Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um. Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Weitere Informationen Mindestlohn Arbeitsrecht PM BMAS vom 15.11.2023