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Einkäufe bei Amazon & Co. als Selbstständiger: So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug!

Sie sind selbstständig und nutzen für Ihre geschäftlichen Einkäufe Amazon, Otto oder andere auf Endverbraucher ausgelegte Plattformen? Dann aufgepasst: Viele unserer Mandanten fragen sich, ob sie die Vorsteuer aus Amazon-Einkäufen abziehen können, wenn sie ihr privates Konto nutzen. Die kurze Antwort ist: Das ist leider oft nicht so einfach, wie es scheint – und kann bei grenzüberschreitenden Einkäufen, von denen sie oft nichts wissen, sogar teuer werden!


Warum Ihr privates Konto zum Problem werden kann

Als Unternehmer haben Sie das Recht, die Vorsteuer auf geschäftliche Ausgaben vom Finanzamt zurückzuholen. Dafür brauchen Sie aber eine korrekte Rechnung. Und genau hier liegt der Knackpunkt bei der Nutzung Ihres privaten Amazon-Kontos:

  • Fehlende Pflichtangaben auf der Rechnung: Eine ordnungsgemäße Rechnung muss zahlreiche im Gesetz genannte Angaben enthalten. Bei Einkäufen über ein Privatkonto fehlen diese wichtigen Angaben oft. Amazon sieht Sie dann als Privatperson und nicht als Unternehmer.

  • Die Kostenfalle des innergemeinschaftlichen Erwerbs (I.g.E.): Kaufen Sie Artikel von einem Verkäufer, aus einem anderen EU-Land, spricht man steuerlich vom innergemeinschaftlichen Erwerb. Dies betrifft Sie als deutschen Unternehmer, wenn Sie Ware von einem EU-Lieferanten erwerben.

    • Wie es sein sollte (B2B mit Business-Konto): Im Normalfall, wenn Sie als Unternehmer mit Ihrer USt-IdNr. auftreten, liefert der EU-Verkäufer (z.B. Amazon aus Luxemburg) die Ware umsatzsteuerfrei an Sie. Sie als Erwerber müssen dann die deutsche Umsatzsteuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen ("Reverse-Charge-Verfahren"). Gleichzeitig können Sie diese Steuer in der Regel als Vorsteuer wieder abziehen. Im Idealfall ist das ein Nullsummenspiel.
    • Das Problem mit dem Privatkonto: Wenn Sie über Ihr privates Amazon-Konto bestellen, hinterlegen Sie Ihre USt-IdNr. nicht. Amazon (oft mit USt-IdNr. aus Luxemburg agierend) behandelt Sie wie einen Endverbraucher. Das bedeutet:
      1. Amazon weist auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer aus, da die Ware nach Deutschland gelangt und die Verfügungsmacht in Deutschland verschafft wird.  Dies ist für einen Endverbraucher korrekt.
      2. Sie zahlen den Bruttobetrag inklusive dieser deutschen Umsatzsteuer, die für Sie nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist, weil in dieser Rechnung, die nicht auf Ihr Unternehmen ausgestellt, ist die, Umsatzsteuer falsch ausgewiesen wurde und somit die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht erfüllt sind.
      3. Die doppelte Falle: Obwohl Ihnen Amazon bereits die deutsche Umsatzsteuer berechnet hat, liegt rechtlich bei einem Bezug aus dem EU-Ausland durch einen Unternehmer trotzdem ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Das bedeutet: Sie müssten zusätzlich auf den Bruttobetrag der Ware (also den Betrag, den sie an Amazon bezahlt haben) nochmals die deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren berechnen und an das Finanzamt abführen! Gleichzeitig können Sie jedoch diese selbst berechnete und abgeführte Steuer in der Regel als Vorsteuer abziehen.
  • Allgemeine Probleme beim Vorsteuerabzug: Wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthält, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug generell ablehnen. Das bedeutet, Sie bleiben auf der Umsatzsteuer sitzen – unnötige Kosten, die Sie eigentlich vermeiden könnten! 


Unsere klare Empfehlung: Wechseln Sie zu Business!

Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden und den Vorsteuerabzug reibungslos zu gestalten, raten wir Ihnen dringend zum Amazon Business, oder Otto Business Konto.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Rechtssichere Rechnungen: Wenn Sie Ihre USt-IdNr., oder W-IdNr. im Amazon Business Konto hinterlegen, erhalten Sie automatisch Rechnungen, die alle Anforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllen. Das ist besonders wichtig für den innergemeinschaftlichen Erwerb, da die Rechnungen dann korrekt ohne Umsatzsteuer des Absenderlandes oder direkt mit deutschem Steuerausweis ausgestellt werden, was Ihren Vorsteuerabzug sichert. So sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Klare Trennung: Sie trennen Ihre privaten und geschäftlichen Einkäufe sauber voneinander. Das erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Übersicht über Ihre Ausgaben.
  • Bestehendes Prime nutzen: Falls Sie bereits eine Amazon Prime-Mitgliedschaft besitzen, können Sie diese kostenlos auf Ihr Amazon Business Konto übertragen oder aufteilen. So müssen Sie nicht auf Ihre gewohnten Prime-Vorteile verzichten!
  • Spezielle Vorteile für Unternehmen: Amazon Business bietet oft attraktive Business-Preise, Mengenrabatte und die Möglichkeit, auf Rechnung zu kaufen – das schont Ihre Liquidität.

Was tun bei bereits getätigten Einkäufen?

Falls Sie bereits geschäftliche Einkäufe über Ihr privates Amazon-Konto getätigt haben und keine korrekte Rechnung vorliegt, ist der Vorsteuerabzug in der Regel nicht möglich. Versuche, nachträglich eine korrigierte Rechnung vom Verkäufer zu erhalten, sind oft aufwendig und selten erfolgreich.

Handeln Sie jetzt und sparen Sie bares Geld!

Der Wechsel zu einem Amazon Business Konto ist schnell erledigt und erspart Ihnen viel Ärger und unnötige Kosten beim Vorsteuerabzug. Sorgen Sie für eine saubere Buchhaltung und nutzen Sie alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen!

Haben Sie Fragen zum Business Konto oder zur korrekten Rechnungserstellung? Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Anliegen!