Am heutigen 1. Juli 2025 tritt die neue Fassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft. Der Bundesrat hat am 21. März 2025 der Fünften Änderungsverordnung zugestimmt. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben zur Abrechnung steuerberatender Leistungen an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung?
Die StBVV regelt bundeseinheitlich, nach welchen Grundsätzen Steuerberater ihre Leistungen gegenüber Mandanten abrechnen dürfen. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Gebühren für Tätigkeiten wie die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder die laufende Buchführung.
Was ändert sich mit der neuen Verordnung?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
-
Erhöhung der Wertgebühren um ca. 6 %: Diese betreffen u. a. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
-
Erhöhung der Betragsrahmengebühren für Lohnbuchführung um ca. 9 %: Diese Gebühren waren zuletzt unverändert, obwohl sich die Kosten im Personalbereich deutlich erhöht haben.
-
Anhebung der Zeitgebühr von 105 € auf 115 € pro Stunde (mittlerer Satz): Gleichzeitig erfolgt die Abrechnung künftig in Viertelstunden, statt wie bisher in halben Stunden.
-
Anpassung von Tage- und Abwesenheitsgeldern bei Geschäftsreisen an die Beträge, die bereits für Rechtsanwälte gelten.
-
Vereinfachung von Vergütungsvereinbarungen: Diese orientieren sich künftig stärker am Recht der Rechtsanwälte und ermöglichen nun auch Pauschalvergütungen ohne frühere Einschränkungen.
-
Gleichstellung schriftlicher Gutachten mit Anträgen auf verbindliche Auskunft, um eine transparente Abrechnung zu gewährleisten.
-
Weitere spezifische Anpassungen betreffen z. B. neue Gebührentatbestände für Mindeststeuererklärungen, Mitteilungen elektronischer Aufzeichnungssysteme und bestimmte Meldepflichten.
Warum wurde die StBVV angepasst?
Die letzte umfassende Anpassung der Gebühren erfolgte zum 1. Juli 2020. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten in der Steuerberatung – wie in vielen anderen Branchen – erheblich gestiegen. Die nun beschlossene Erhöhung stellt eine notwendige Angleichung dar, um die Qualität und Leistungsfähigkeit steuerberatender Berufe nachhaltig zu sichern.
Was bedeutet das für Sie als Mandantin oder Mandant?
Durch die neue Verordnung können sich einzelne Gebührenpositionen geringfügig erhöhen. Gleichzeitig eröffnet die überarbeitete StBVV aber auch neue Möglichkeiten der transparenten und flexiblen Honorargestaltung – zum Beispiel durch individuelle Vergütungsvereinbarungen.
Selbstverständlich beraten wir Sie weiterhin verlässlich, wirtschaftlich und transparent – und stimmen das Honorar gerne im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten individuell mit Ihnen ab.
Für Fragen zur neuen Vergütungsverordnung oder zu bestehenden Vereinbarungen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.