Am 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine bedeutende Entscheidung getroffen: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Damit steigt der Mindestlohn in zwei Stufen um insgesamt 13,88 % – das ist der höchste Zuwachs seit seiner Einführung im Jahr 2015, der im Konsens zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern vereinbart wurde.
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das alle zwei Jahre über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns berät. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und beratenden Wissenschaftlern zusammen. Ziel ist es, faire Löhne unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtlage festzulegen.
Was bedeutet die Erhöhung in Zahlen?
Aktueller Mindestlohn (Stand 2025): 12,82 €
Ab 01.01.2026: 13,90 € (+8,42 %)
Ab 01.01.2027: 14,60 € (+5,04 %)
Diese Erhöhungen betreffen schätzungsweise rund 6 Millionen Beschäftigte, vor allem im Niedriglohnsektor wie Gastronomie, Einzelhandel oder Reinigungsgewerbe.
Warum ist das wichtig für Arbeitgeber und Steuerberater?
Arbeitgeber müssen rechtzeitig die Löhne anpassen, um gesetzeskonform zu handeln – inklusive aller Minijob- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse.
Steuerberater sollten bei der Lohnabrechnung frühzeitig mit der Planung beginnen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und Lohnnebenkosten.
Auch die Gleitzonenregelung (Übergangsbereich) kann betroffen sein, vornehmlich bei Beschäftigungen mit schwankendem Einkommen.
Hintergrund: Entwicklung seit 2015
Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 hat sich laut aktuellen Daten die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor um etwa 1,5 Millionen verringert. Der Mindestlohn gilt als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Lohnungleichheit und zur Stärkung der Kaufkraft.
Wenn Sie Fragen zur konkreten Umsetzung in Ihrem Unternehmen haben oder Hilfe bei der Lohnbuchhaltung benötigen, stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Seite.