Direkt zum Hauptbereich

Barrierefreiheit im Web: Ab Juni 2025 Pflicht für viele Unternehmen

 Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Damit wird die digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht – insbesondere für Anbieter von Online-Shops, digitalen Dienstleistungen und essenziellen Services wie Banken, Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen.

Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Websites und Apps gilt unter anderem für:

  • Online-Shops mit Warenkorb- oder Buchungsfunktionen

  • Banken, Versicherungen und Energieversorger

  • Telekommunikationsanbieter

  • Gesundheitsdienste, Ärzte und Apotheken mit digitalen Angeboten

  • Bildungsplattformen und Jobportale

Wichtig: Auch kleinere Anbieter sind betroffen – entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreie Websites ermöglichen es allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – digitale Inhalte selbstständig zu nutzen. Dazu gehören z. B.:

  • Texte mit ausreichendem Kontrast und klarer Struktur

  • Alternativtexte für Bilder

  • Bedienbarkeit per Tastatur

  • Untertitel für Videos

  • Kompatibilität mit Screenreadern

Die technischen Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien auf Level AA.

Was ist zu tun, wenn noch nichts unternommen wurde?

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Website betroffen ist. Falls Sie digitale Produkte oder Services für Verbraucher anbieten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch.

  2. Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen. Erste Einschätzungen liefern kostenlose Tools oder spezialisierte Agenturen.

  3. Planen Sie die Umsetzung. Die Anpassung kann je nach Umfang einige Monate dauern – starten Sie frühzeitig.

  4. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen. Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website wird verpflichtend.

  5. Nutzen Sie Förderangebote. Programme wie „Mittelstand-Digital“ oder regionale Initiativen bieten Unterstützung.

Fazit

Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern wird zur Pflicht. Wer frühzeitig handelt, reduziert rechtliche Risiken – und verbessert gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle.