auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Elektronische Bekanntgabe ab 1. Januar 2026: Was sich ändert – und warum wir bewusst keine automatische Bescheidbekanntgabe empfangen Zum 1. Januar 2026 tritt die Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt stellt die Finanzverwaltung Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte grundsätzlich elektronisch bereit, ohne dass dies gesondert beantragt werden muss. Wer weiterhin Papierbescheide per Post erhalten möchte, muss unter bestimmten Voraussetzungen aktiv widersprechen. Wichtig: Steuerberater empfangen Bescheide nur dann, wenn eine ausdrückliche Empfangsvollmacht besteht. Da wir in unserer Kanzlei in der Regel keine automatische Empfangsvollmacht hinterlegt haben, gehen Bescheide auch ab 2026 weiterhin direkt an Sie – es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich etwas anderes. Was genau ändert sich ab 2026? Bisher Die meisten Bescheide wurden per Post zugestellt. Elektronische Bekanntgabe erfolgte nur mit Zustimmung. Ab 2026 Bescheide werden gru...