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Zum Jahresbeginn 2026 gibt es eine neue steuerliche Vergünstigung für Menschen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und trotzdem weiterarbeiten: die sogenannte Aktivrente . Wer in diesem Alter noch sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Entlastung wirkt, sorgt steuerrechtlich und verfassungsrechtlich für erheblichen Streit. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Regelung für unfair – und will sie gerichtlich überprüfen lassen. Das Kernproblem: Eine Steuerbefreiung nur für Arbeitnehmer Die Aktivrente gilt ausschließlich für Menschen, die im Rentenalter angestellt sind. Alle anderen Erwerbsformen sind ausgeschlossen: Selbstständige und Freiberufler Gewerbetreibende Land- und Forstwirte Minijobber Beamte Für viele Mandanten wirkt das auf den ersten Blick willkürlich – und genau das ist der juristische Knackpunkt. Warum diese Ungleichbehandlung rechtlich heikel is...