auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Spielregeln für die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Wer im laufenden Jahr noch unter die alte Regelung fällt oder im Grenzbereich wirtschaftet, sollte jetzt genau hinschauen – denn einige Änderungen greifen auch unterjährig ! 🔍 Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick: ✅ Höhere Umsatzgrenzen Vorjahresumsatz (netto!) darf max. 25.000 € betragen (statt bisher 22.000 € brutto). Laufender Jahresumsatz darf nun bis zu 100.000 € netto betragen – aber: bei Überschreiten wird sofort umsatzsteuerpflichtig! 🛑 Achtung: Sofortige Steuerpflicht bei Überschreiten! Wenn Sie im Laufe des Jahres 2025 mehr als 100.000 € Umsatz erzielen, verlieren Sie den Kleinunternehmerstatus sofort – nicht erst zum Jahresende. Alle weiteren Umsätze ab dem Tag des Überschreitens sind dann umsatzsteuerpflichtig. 📄 Neue Rechnungsformulierung Auf Rechnungen muss ab sofort der Hinweis „steuerfrei nach § 19 Abs. 1 UStG“ stehen – der bisherige...