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Herzlich willkommen

auf dem Blog der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus unserer Praxis und zu den Themen Steuerrecht, Coaching, Mentoring, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite wird NICHT übernommen und ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht. Geringer Frauenanteil bei Selbständigen Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen - nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubaue

Frohe Ostern

  Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern unserer Seiten Frohe Ostern Ihr Team: mein | Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR

Bundesrat gibt grünes Licht für Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Reaktion auf Karlsruher Urteil Das Gesetz beruht auf einer Initiative der Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion auf die haushaltspolitischen Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Es soll die aus dem Urteil resultierenden Finanzierungslücken für den Bundeshaushalt 2024 schließen. Höhere Steuern, weniger Subventionen Das Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen: Höhere Luftverkehrssteuer - Die Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von einem deutschen Flughafen zahlen müssen, erhöhen sich ab 1. Mai 2024. Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes - Damit werden die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein Teil fließt in den Bundeshaushalt. Absenken der Subventionen beim Agrardiesel - Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Einigungsvorschlag angenommen Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wur den zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter: Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate, auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie, Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Wettbewerbsfähigkeit soll steigen Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Mil

Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit mit dem Auto etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 6. Februar 2024 (Az. 1 K 1448/22 E ) entschieden. Die Kläger haben als Eheleute einen gemeinsamen Hausstand. Der Kläger war im Streitjahr als Geschäftsführer bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Seine Arbeitgeberin stellte dem Kläger ein Fahrzeug zur Verfügung, mit dem er unter anderem die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte sowie die wöchentlichen Familienheimfahrten zurücklegte. Die Besteuerung der Privatfahrten erfolgte nach der 1%-Regelung. Das Finanzamt erkannte die von den Klägern geltend gemachten Kosten für eine doppelte Haushaltsführung (Miete und Einrichtung der Zweitwohnung, Mehraufwendungen für

Aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend Masseverbindlichkeit

Mit Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 10 K 1934/21 E ) bei der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist. Der Kläger ist als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners bestellt worden. Das Finanzamt hatte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Steuerschulden eine Zwangshypothek auf eine Eigentumswohnung des Insolvenzschuldners eintragen lassen und die Zwangsversteigerung beantragt, welche das Amtsgericht angeordnet hatte. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlagsbeschluss veräußert. Das Finanzamt ermittelte aus der Zwangsversteigerung einen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG und setzte hierauf gegenüber dem Kläger Einkommensteuer fest, da es sich um eine

Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schluss-abrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: „Die heutige Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Ich danke den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten für ihren Einsatz und das Einbringen ihrer Praxiserfahrung. Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß.“ Sven Giegold, Sta