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🧭 Digitale Entgeltunterlagen ab 2027: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

 Kurzfazit zuerst: Ab 2027 müssen alle Entgeltunterlagen vollständig digital geführt werden – ohne jede Papierausnahme. Für Arbeitgeber bedeutet das: saubere digitale Personalakten, korrekte Dateiformate, eindeutige Dateinamen und eine revisionssichere Struktur. In unserer Kanzlei setzen wir dafür auf AGENDA und das Modul Personaldaten Online, das die Anforderungen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) zuverlässig erfüllt.

🧭 Digitale Entgeltunterlagen ab 2027: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

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Die verpflichtende elektronische Betriebsprüfung (euBP) wird ab 1. Januar 2027 für alle Arbeitgeber Realität. Damit endet endgültig die Zeit gemischter Papier‑/Digitalakten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erwartet künftig ausschließlich digitale Unterlagen, die automatisiert analysiert werden können.

Für unsere Mandanten bedeutet das: Eine gut strukturierte, revisionssichere digitale Personalakte ist nicht nur sinnvoll – sie wird gesetzliche Pflicht.


🔍 Was die DRV künftig prüft

Mindestens alle vier Jahre analysiert die DRV:

  • Stammdaten der Beschäftigten

  • Entgeltdaten

  • Beitragsnachweise und SV‑Meldungen

  • Summen- und Saldenlisten relevanter Sachkonten

Die Prüfung erfolgt digital. Nur bei Auffälligkeiten kommt noch ein Prüfer ins Unternehmen.

Mehr dazu im euBP‑Überblick.


📁 Digitale Personalakte: So müssen Unterlagen künftig gespeichert werdenPrivate digitale Ordnerstruktur: Ordner sinnvoll organisieren

  • Sign Here: Easy Ways to Add Your Signature to PDFs
  • Mastering Adobe Signature Fonts: A Guide to Distinctive Digital Signatures

Der GKV‑Spitzenverband hat klare technische Vorgaben definiert. Diese gelten ab 2027 verbindlich.

Vorgaben für digitale Dokumente

  • Einzeldokumente – jedes Dokument muss als eigene Datei vorliegen

  • Unveränderbares Format – PDF, JPEG, BMP, PNG oder TIFF

  • Ausnahme: Krankenkassen‑Datensätze dürfen im gelieferten Format bleiben

  • Eindeutige Dateinamen – max. 64 Zeichen, keine Sonderzeichen, keine Umlaute, kein ß, keine Leerzeichen

  • Plattformunabhängige Abrufbarkeit

  • Nachvollziehbare Ordnerstruktur – je Beschäftigten, je Kategorie

  • Elektronische Signatur – bei Unterschrifterfordernis: fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur

Diese Regeln sind nicht optional – sie sind Voraussetzung für eine erfolgreiche euBP.

🗂 Welche Unterlagen müssen digital vorliegen?

Zu den begleitenden Entgeltunterlagen gehören u. a.:

  • Arbeitszeitnachweise

  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

  • Erklärung zur RV‑Befreiung

  • Erklärung zu weiteren Beschäftigungen

  • Nachweis der Elterneigenschaft

  • A1‑Bescheinigung / Entsendungsunterlagen

  • Nachweis Staatsangehörigkeit / Aufenthaltstitel

  • Immatrikulationsbescheinigung

Diese Dokumente werden nicht automatisch übermittelt. Die DRV fordert sie nur bei Bedarf an – dann meist über das Cryptshare‑Verfahren.


🧩 AGENDA als Lösung: Digitale Personalakte & Personaldaten Online

  • Digitale Personalakte: Automatisiert - Hoher Datenschutz | busitec GmbH
  • Digitale Personalakte - amexus®
  • Agenda
  • Agenda - Unternehmensportal für Mandanten | Wagner Unternehmensberatung

In unserer Kanzlei nutzen wir AGENDA Lohn- und Gehalt sowie das Modul Personaldaten Online. Damit erfüllen Mandanten die neuen Anforderungen ohne zusätzlichen Aufwand.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Direkte Erfassung neuer Mitarbeiter im Unternehmensportal

  • Änderungen an Stammdaten werden digital übermittelt

  • Sichere, DSGVO‑konforme Übertragung aller Dokumente

  • Automatische Übergabe in die Lohnabrechnung

  • Digitale Personalakte nach den Vorgaben der DRV

AGENDA sorgt dafür, dass die Unterlagen korrekt strukturiert, eindeutig benannt und revisionssicher abgelegt werden.

Mehr dazu im AGENDA‑Modul Personaldaten Online.


🔄 Wichtig bei Software‑ oder Dienstleisterwechsel

Wechselt ein Unternehmen:

  • die Lohnsoftware,

  • die Steuerberatung,

  • oder das Lohnbüro,

müssen alle relevanten euBP‑Daten vorab aus dem alten System an die DRV übermittelt werden.

Warum? Weil bei Wechseln regelmäßig Daten verloren gehen, die für die nächste Betriebsprüfung notwendig sind.

Wichtig:

  • Die DRV speichert diese Daten nur bis zur nächsten Prüfung.

  • Arbeitgeber müssen die Annahmequittung selbst archivieren.

  • Die Pflicht gilt auch, wenn nur der Dienstleister wechselt, die Software aber gleich bleibt.

Mehr dazu im euBP‑Datenversand bei Softwarewechsel.


🧱 Unsere Empfehlung für Mandanten

Damit Sie ab 2027 vollständig compliant sind, empfehlen wir:

  • Digitale Personalakte einrichten

  • Dokumentenformate vereinheitlichen

  • Dateinamen-Regeln verbindlich festlegen

  • AGENDA Personaldaten Online nutzen

  • Archivierungsstrategie prüfen

Damit sind Sie optimal vorbereitet – und die nächste Betriebsprüfung wird zur Routine.