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Aktivrente: Warum die neue Steuerbefreiung rechtlich umstritten ist

 Zum Jahresbeginn 2026 gibt es eine neue steuerliche Vergünstigung für Menschen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und trotzdem weiterarbeiten: die sogenannte Aktivrente. Wer in diesem Alter noch sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.


Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Entlastung wirkt, sorgt steuerrechtlich und verfassungsrechtlich für erheblichen Streit. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Regelung für unfair – und will sie gerichtlich überprüfen lassen.

Das Kernproblem: Eine Steuerbefreiung nur für Arbeitnehmer

Die Aktivrente gilt ausschließlich für Menschen, die im Rentenalter angestellt sind. Alle anderen Erwerbsformen sind ausgeschlossen:

  • Selbstständige und Freiberufler

  • Gewerbetreibende

  • Land- und Forstwirte

  • Minijobber

  • Beamte

Für viele Mandanten wirkt das auf den ersten Blick willkürlich – und genau das ist der juristische Knackpunkt.

Warum diese Ungleichbehandlung rechtlich heikel ist

1. Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz)

Das Grundgesetz verlangt, dass der Staat Menschen gleich behandelt, wenn sie in vergleichbaren Situationen sind. Unterschiede dürfen nur gemacht werden, wenn es dafür sachliche Gründe gibt.

Hier stellt sich die Frage:

Warum soll ein 67-jähriger Angestellter steuerfrei hinzuverdienen dürfen, ein 67-jähriger Selbstständiger aber nicht?

Beide arbeiten, beide erzielen Einkommen, beide entlasten den Arbeitsmarkt. Ein nachvollziehbarer Grund für die Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar.

2. Leistungsfähigkeitsprinzip im Steuerrecht

Ein Grundprinzip des Steuerrechts lautet:
Wer mehr wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat, soll mehr Steuern zahlen – und umgekehrt.

Die Aktivrente knüpft aber nicht an die Leistungsfähigkeit an, sondern allein an die Art der Tätigkeit. Das ist systematisch ungewöhnlich und könnte als „unsachliche Differenzierung“ gewertet werden.

3. Fehlende Systematik der Steuerbefreiung

Steuerbefreiungen müssen gut begründet sein. Hier ist die Begründung schwach:

  • Der Staat will ältere Menschen motivieren, weiterzuarbeiten.

  • Aber er fördert nur Arbeitnehmer – nicht Selbstständige, die ebenfalls dringend gebraucht werden.

  • Das Ziel wird also nur teilweise erreicht.

Juristisch gesprochen: Die Regelung ist nicht folgerichtig ausgestaltet.

Der BdSt zieht Konsequenzen: Musterklagen geplant

Weil der Gesetzgeber trotz breiter Kritik keine Änderungen vorgenommen hat, will der Bund der Steuerzahler die Aktivrente nun verfassungsrechtlich überprüfen lassen. In den Musterverfahren soll geklärt werden:

  • Ist die Ungleichbehandlung verschiedener Erwerbsformen zulässig?

  • Verstößt die Aktivrente gegen den Gleichheitsgrundsatz?

  • Muss die Steuerbefreiung auf Selbstständige ausgeweitet werden?

Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen für viele unserer Mandanten haben.

Was bedeutet das aktuell für Sie?

  • Die Steuerbefreiung gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  • Selbstständige und andere Erwerbsformen bleiben voll steuerpflichtig.

  • Es ist gut möglich, dass Gerichte die Regelung in Zukunft korrigieren oder erweitern.

  • Bis dahin bleibt die Aktivrente ein Beispiel für eine steuerliche Sonderregel, die rechtlich auf wackeligen Beinen steht.