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Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird aktuell bekanntgegeben: Was Sie jetzt wissen sollten

Ab November 2024 beginnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der stufenweisen Vergabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Gegenwärtig werden online zahlreiche Nummern bekannt gegeben. Die Nummer dient der eindeutigen Kennzeichnung von wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen im Kontakt mit Behörden – insbesondere im Steuerbereich.


🔍 Was ist die W-IdNr.?

Die W-IdNr. ist eine bundeseinheitliche Kennziffer, die zusätzlich zur bisherigen Steuer-ID und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eingeführt wird. Sie bleibt dauerhaft gültig – auch bei Änderungen wie Umzug, Namenswechsel oder Wechsel der Geschäftsleitung.

Ziel ist eine vereinfachte behördenübergreifende Kommunikation nach dem „Once-Only-Prinzip“ – also die einmalige Erfassung von Unternehmensdaten für alle Behörden.


📅 Wann wird die W-IdNr. verpflichtend?

Die Vergabe erfolgt automatisch und stufenweise bis Ende 2026. Die Angabe der W-IdNr. wird voraussichtlich ab 2027 verpflichtend in steuerlichen Formularen und Verwaltungsverfahren.

🧑‍💼 Wer erhält die W-IdNr.?

Die Nummer wird ohne Antrag an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben, darunter:
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende
  • Juristische Personen
  • Personenvereinigungen
Wer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, erhält für jede Tätigkeit eine eigene W-IdNr. zur besseren Abgrenzung.


📬 Wie erhalten Sie Ihre W-IdNr.?

✅ Sie besitzen bereits eine USt-IdNr.:
  • Ihre bestehende USt-IdNr. wird automatisch als W-IdNr. übernommen.
  • Eine persönliche Mitteilung erfolgt nicht – die Veröffentlichung erfolgt im Bundessteuerblatt.
  • Eine Anmeldung im ELSTER-Portal ist nicht erforderlich.
📩 Sie haben keine USt-IdNr. oder sind neu unternehmerisch tätig:
  • Die W-IdNr. wird elektronisch über Ihr ELSTER-Konto bereitgestellt, sofern Sie der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt haben.
  • Falls Sie noch kein ELSTER-Konto besitzen, empfehlen wir die zeitnahe Registrierung unter www.elster.de.
Wenn Sie auf die elektronische Bekanntgabe verzichten, wird die W-IdNr. künftig auf Ihren Steuerbescheiden erscheinen – ein ELSTER-Konto ist dann nicht zwingend notwendig.


🛑 Warum unsere Kanzlei auf Empfangsvollmachten verzichtet

Unsere Kanzlei verzichtet in der Regel (Ausnahme: falls dies ausdrücklich gewünscht ist) bewusst auf die Erfassung von Empfangsvollmachten gegenüber der Finanzverwaltung – dies betrifft auch die W-IdNr. und sämtliche Steuerbescheide. Die Gründe:
  • Erheblicher Verwaltungsaufwand durch laufende Pflege und Dokumentation
  • Erhöhtes Haftungsrisiko, etwa bei verspäteter oder fehlerhafter Weiterleitung
  • Kostenbelastung für Mandanten, die wir vermeiden möchten
Zudem können Mandanten durch Drittinformationen (z. B. aus dem Bekanntenkreis oder Internet) verunsichert werden, wenn die W-IdNr. nicht wie erwartet eintrifft. Eine direkte Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist hier der sicherste Weg.


📌 Fazit

Die W-IdNr. ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung. Sie bringt langfristig Vorteile – auch wenn die Einführung zunächst Fragen aufwerfen kann.

Bitte kümmern Sie sich selbstständig um den Empfang oder die Einsicht Ihrer W-IdNr., sofern diese nicht bereits durch Ihre bestehende USt-IdNr. abgedeckt ist. Ab 2027 wird die Angabe der W-IdNr. voraussichtlich verpflichtend. Wenn Sie auf die ELSTER-Kommunikation verzichten, wird die Nummer auf Ihren künftigen Steuerbescheiden erscheinen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.