Verschärfter Kampf gegen Schwarzarbeit: Neue Gesetze und erweiterte Kontrollen – das müssen Betriebe jetzt wissen
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird für den Fiskus immer prioritärer. Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das nicht nur die Befugnisse der Zollverwaltung erheblich ausweitet, sondern auch die Kontrolldichte in bestimmten Branchen massiv erhöht. Für betroffene Unternehmen – auch diejenigen, die sich stets korrekt verhalten haben – bedeutet dies: Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung steigt erheblich. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Neuerungen zusammen und sagen Ihnen, welche Branchen besonders im Fokus stehen und wie Sie sich vorbereiten können.
Hintergrund: Warum wird jetzt nachgeschärft?
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verzerren den Wettbewerb, schädigen die Sozialkassen und benachteiligen ehrliche Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anmelden und entlohnen. Mit den neuen Gesetzesvorhaben, die auf der Initiative „Illegal ist unsozial“ des Bundesfinanzministeriums basieren, sollen die Kontrollbehörden wirksamer ausgestattet und kriminelle Strukturen gezielt bekämpft werden.
Im Fokus: Diese Branchen müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen
Während das Baugewerbe, der Speditions- und Transportsektor sowie die Gastronomie (Gastronomie- und Hotelgewerbe) bereits seit Jahren im Visier des Zolls sind, werden die Kontrollen nun signifikant auf weitere Branchen ausgedehnt. Besondere Aufmerksamkeit gilt künftig:
Baugewerbe und handwerksnahe Bereiche (klassischer Schwerpunkt)
Gastronomie- und Hotelgewerbe (klassischer Schwerpunkt)
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe (klassischer Schwerpunkt)
Fleischerhandwerk (klassischer Schwerpunkt)
Gebäudereinigung
NEU und verstärkt im Fokus: Das Friseurhandwerk
NEU und verstärkt im Fokus: Das Kosmetikgewerbe
Diese Erweiterung zeigt, dass der Zoll seine Ressourcen gezielt auf Bereiche konzentrieren will, in denen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit vermehrt auftreten können – oft auch in Form von scheinbar „kleinen“ Dienstleistungen.
Konkrete Maßnahmen: Mit diesen Kontrollen müssen Betriebe rechnen
Die geplanten und teilweise bereits beschlossenen Maßnahmen sehen ein mehrstufiges Vorgehen vor:
Verdachtsunabhängige Kontrollen (§ 2 SchwarzArbG): Der Zoll erhält verstärkt Kapazitäten, um auch ohne konkreten Verdacht proaktiv und flächendeckend Prüfungen durchzuführen. Eine Betriebsprüfung kann somit jederzeit und völlig überraschend erfolgen.
Verschärfte Melde- und Dokumentationspflichten: Die lückenlose und ordnungsgemäße Dokumentation von Arbeitszeiten, geleisteten Überstunden und Lohnzahlungen wird noch kritischer geprüft. Bei Verstößen gegen die Mindestlohndokumentationspflichten drohen hohe Bußgelder.
Verschärfte Regelungen für die Baubranche: Für generalunternehmerähnliche Auftraggeber wird die Haftung für Lohnunterlagen und die Entlohnung ihrer Subunternehmer ausgeweitet.
Intensivierte Prüfung von Subunternehmerketten: Der Zoll wird vermehrt die gesamte Lieferkette durchleuchten, um Scheinfirmen und Briefkastenadressen aufzudecken. Die Sorgfaltspflichten bei der Auftragsvergabe an Subunternehmer werden de facto verschärft.
Behördendatenbanken und digitaler Abgleich: Die Vernetzung und der automatische Abgleich zwischen verschiedenen Behörden (Zoll, Finanzämter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) werden weiter ausgebaut. Diskrepanzen in Meldungen fallen so schneller auf.
„Wir haben doch nichts zu verbergen“ – Warum auch saubere Betriebe vorbereitet sein müssen
Dieser Gedanke ist verständlich, aber trügerisch. Eine Betriebsprüfung des Zolls ist immer ein erheblicher Eingriff in den Arbeitsalltag, bindet Personalressourcen und kostet Zeit und Nerven. Selbst kleinste formale Unstimmigkeiten in der Dokumentation können langwierige Nachforderungen und Verfahren nach sich ziehen. Eine gute Vorbereitung ist daher der beste Weg, eine Prüfung schnell und ohne Beanstandungen zu überstehen.
Unsere Empfehlung: So machen Sie Ihren Betrieb prüfungsfest
Ordnung in der Lohnbuchhaltung: Sorgen Sie für eine lückenlose, ordentliche und vollständige Lohnabrechnung und Aufbewahrung aller Belege. Dies ist Ihre erste und wichtigste Verteidigungslinie.
Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren: Halten Sie die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter (inkl. Pausen) gesetzeskonform fest – insbesondere im Hinblick auf den Mindestlohn.
Sorgfalt bei Subunternehmern: Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Geschäftspartner. Fordern Sie vor Vergabe eines Auftrags eine gültige Leistungsbescheinigung nach § 17a UStG an und bewahren Sie diese auf. Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung durch.
Interne Vorab-Prüfung (Audit): Führen Sie – am besten mit unserer Unterstützung – eine freiwillige interne Überprüfung Ihrer Prozesse durch. So können Sie Schwachstellen identifizieren und beheben, bevor der Zoll kommt.
Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Führungskräfte und die Buchhaltung für die verschärften Regelungen und die Bedeutung einer korrekten Dokumentation.
Quellen und weiterführende Informationen:
Bundesfinanzministerium: Initiative "Illegal ist unsozial"
Bundesfinanzministerium: Pressemitteilung "Kampf gegen Schwarzarbeit wird intensiviert" (06.08.2025)