Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt viele Unternehmen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Das Land Hessen hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Rückzahlung erleichtern und wirtschaftliche Härten abmildern soll. Wir fassen die geplanten Erleichterungen für Sie zusammen.
Das Hessische Finanzministerium plant, die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen sozialer und flexibler zu gestalten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt.
Hintergrund: Prüfungen führen zu Rückforderungen
Viele Unternehmen hatten während der Pandemie Corona-Soforthilfen aus Landes- und Bundesmitteln beantragt und erhalten. Inzwischen laufen die Prüfverfahren zur Rechtmäßigkeit dieser Auszahlungen. Dabei zeigt sich, dass ein Teil der geleisteten Hilfen aufgrund der strengen, bundesweit einheitlichen Vergabekriterien zurückgezahlt werden muss. Diese plötzlichen Rückzahlungsverpflichtungen können existenzbedrohend sein.
Der Kern der geplanten Erleichterungen:
- Stundung von Rückforderungen: Sollte ein Unternehmen die geforderte Summe nicht sofort begleichen können, soll es die Möglichkeit erhalten, die Rückzahlung zu stunden. Das bedeutet, die Schuld kann über einen längeren Zeitraum gestreckt werden.
- Erlass von Rückforderungen: In besonders gelagerten Härtefällen, in denen eine Rückzahlung für das Unternehmen eine unbillige Härte darstellen würde, soll die Forderung sogar ganz oder teilweise erlassen werden können.
Ziel der Landesregierung:
Die Maßnahmen zielen darauf ab, wirtschaftliche Härten zu vermeiden und die Folgen der Pandemie für die hessische Wirtschaft abzumildern. Unternehmen, die in der Krise versehentlich Hilfen beantragt haben, die sie vielleicht nicht zu 100 % hätten beziehen dürfen, sollen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Es geht ausdrücklich nicht darum, mutwilligen Betrug zu tolerieren, sondern um einen fairen Umgang mit gutgläubigen Antragstellern.
Nächste Schritte:
Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den hessischen Ministerien. Im Anschluss muss der Landesgesetzgeber, der Hessische Landtag, dem Vorhaben zustimmen.
Was bedeutet das für Sie als betroffenes Unternehmen?
Diese geplanten Erleichterungen sind eine positive Entwicklung und zeigen, dass die Politik die praktischen Probleme anerkennt. Sollten Sie eine Rückforderungsbescheid erhalten haben oder erwarten, ist es dennoch ratsam, nicht abzuwarten, sondern aktiv zu werden.
- Prüfen Sie den Bescheid: Lassen Sie den Rückforderungsbescheid und die zugrunde liegende Berechnung unbedingt fachkundig prüfen. Oft gibt es bei der Berechnung der zu viel gezahlten Summe Unstimmigkeiten.
- Dokumentieren Sie Ihre Lage: Legen Sie bereits jetzt eine solide Dokumentation Ihrer wirtschaftlichen Situation an, um eine Härtefallregelung im Falle einer Stundung oder eines Erlasses belegen zu können.
- Handeln Sie zeitnah: Wenden Sie sich im Falle einer Rückforderung umgehend an uns. Wir können Sie dabei unterstützen, Widerspruch einzulegen, die Stundung zu beantragen oder Ihren Härtefall geltend zu machen.
Quelle:
In Anlehnung an eine Meldung der Hessenschau (ARD) vom 21. Mai 2024.