📝 Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe in Hessen gestartet
Quelle: Regierungspräsidium Kassel / Hessisches Wirtschaftsministerium – Veröffentlicht am 04.07.2025
Zwischen März und Juni 2020 zahlte das Land Hessen im Rahmen der Corona-Soforthilfe Fördermittel an Unternehmen und Freiberufler aus, um drohenden Liquiditätsengpässen infolge der Pandemie entgegenzuwirken. Die Berechnung basierte auf einer Prognose des finanziellen Bedarfs, die nun überprüft wird.
🧾 Warum jetzt eine Rückmeldung erforderlich ist
Im Zeitraum Juli bis September 2025 erfolgt eine landesweite Prüfung der ausgezahlten Beträge. Sollte sich herausstellen, dass die tatsächliche wirtschaftliche Notlage geringer war als ursprünglich angenommen, müssen Überzahlungen anteilig zurückgeführt werden.
„Die Corona-Soforthilfen haben viele Existenzen gesichert. Jetzt geht es darum, nachträglich zu bewerten, ob die damaligen Prognosen tragfähig waren. Gemeinsam stellen wir sicher, dass die Regeln eingehalten wurden.“
– Staatssekretär Umut Sönmez
📌 Verpflichtung zur Selbsteinschätzung
Mit der Bewilligung der Soforthilfe wurde auf die Pflicht hingewiesen, eigenständig zu prüfen, ob die erhaltene Förderung durch einen tatsächlichen Liquiditätsengpass gedeckt war.
Die Rückmeldung erfolgt über das digitale Portal des Regierungspräsidiums Kassel. Dort sind folgende Angaben zu machen:
💼 Wirtschaftliche Angaben im Portal (Beispielhafte Werte – fiktiv)
Zeitraum | Einnahmen (€) | Ausgaben (€) |
---|---|---|
März 2020 | 2.100,00 | 3.200,00 |
April 2020 | 950,00 | 2.400,00 |
Mai 2020 | 600,00 | 2.100,00 |
Juni 2020 | 1.200,00 | 2.800,00 |
Gesamt | 4.850,00 | 10.500,00 |
- Wirtschaftliches Ergebnis (11.03.–10.06.2020): −5.650,00 €
- Eigenmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung: 500,00 €
- Liquiditätsengpass: −5.150,00 €
- Erhaltene Hilfe: 9.000,00 €
- Überkompensation: 3.850,00 €
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Eingabe durch Mandanten
Die Eingabe der Daten im Rückmeldeportal muss persönlich durch die Empfängerin bzw. den Empfänger der Soforthilfe erfolgen. Eine Übermittlung durch uns als Steuerberater ist nicht zulässig, da auch der ursprüngliche Antrag direkt durch den Mandanten gestellt wurde.
🤝 Unsere Unterstützung als Steuerberater
Wir unterstützen Sie gern bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben:
- Bereitstellung der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) für die Monate März bis Juni 2020 (sofern vorhanden)
- Hilfe bei der Ermittlung der Einnahmen und berücksichtigungsfähigen Ausgaben
- Klärung von Rückfragen zur Berechnung des Liquiditätsengpasses
✅ Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
- Geben Sie die Erklärung unbedingt fristgerecht ab, auch wenn sich daraus eine Rückzahlung des gesamten Förderbetrags ergibt.
- Nutzen Sie den zeitlich vorgegebenen Rahmen vollständig aus, um die Angaben sorgfältig zu prüfen und ggf. Rückfragen zu klären.
⚖️ Mögliche rechtliche Schritte
Es wird erwartet, dass einige Hilfeempfänger den Rechtsweg gegen das Rückmeldeverfahren einschlagen werden. Sollte nach Abgabe der Erklärung eine Zahlungsaufforderung durch das Regierungspräsidium Kassel erfolgen (was bei Überkompensation zu erwarten ist), stellt dieses Schreiben die formale Grundlage für einen möglichen Widerspruch dar.
- In einem solchen Fall kann geprüft werden, ob sich die Begründung des Widerspruchs an bereits laufende Verfahren anlehnen lässt.
- Eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt wird empfohlen, falls ein Widerspruch in Betracht gezogen wird.
📋 Verfahrensablauf: Zwei Stufen der Prüfung
- Aufforderung zur Rückmeldung:
Ab dem 07. Juli 2025 werden die Empfängerinnen und Empfänger in Tranchen angeschrieben (letzter Versand am 11. August). Die Rückmeldung erfolgt über das Portal mit Zugangsdaten und Fristen. - Rückforderung bei Überkompensation:
Falls eine Überzahlung festgestellt wird, erfolgt die Rückforderung mittels Rücknahmebescheid – zinsfrei. Alternativ kann die gesamte Fördersumme vorab freiwillig zurückgezahlt werden und so die Prüfung entfallen.
🧮 Hintergrund
- Insgesamt wurden 106.214 Förderanträge bewilligt
- Gesamtvolumen: ca. 957 Millionen Euro