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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung: RABE wird bundesweit eingeführt

Nach erfolgreicher Pilotphase startet bundesweit das neue Verfahren RABE – Referenzierung auf Belege in den Finanzämtern. Ziel: Die Bearbeitung von Steuererklärungen wird effizienter, Rückfragen deutlich seltener.

🔄 Was ist neu?

Mit RABE entfällt die bisher übliche Nachreichung von Belegen. Stattdessen:

  • Relevante Belege (z. B. Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen, Nachweise zu Werbungskosten oder Krankheitskosten) werden bereits bei Erstellung der Steuererklärung digital hinterlegt.

  • Diese werden den jeweiligen Angaben in der Erklärung zugeordnet und in einer vorgeschalteten Cloud-Struktur gespeichert.

  • Ein späteres Nachsenden der Unterlagen ist in der Regel nicht mehr erforderlich.

Die Finanzverwaltung kann im Bedarfsfall direkt auf die hinterlegten Belege zugreifen – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie als Mandant oder uns als Kanzlei.

🔒 Datenschutz und Transparenz

Die digitale Übertragung erfolgt konform zur DSGVO und technisch abgesichert:

  • Eine Schutzschicht zwischen Cloud und internen Finanzamt-Systemen inklusive Virenscan sorgt für maximale Sicherheit.

  • Mandanten werden informiert, sobald ein Zugriff auf ihre hinterlegten Belege erfolgt – das schafft Vertrauen.

✅ Ihre Vorteile als Mandant

  • Kein Nachreichen von Belegen mehr nötig.

  • Sie übermitteln uns Ihre Unterlagen wie gewohnt – wir kümmern uns um die digitale Einspielung.

  • Relevante Nachweise sind für das Finanzamt bei Bedarf abrufbar – zeitsparend und unkompliziert.

  • Die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung kann schneller erfolgen, da Rückfragen entfallen.

🤝 Unsere Zusammenarbeit mit RABE

Mit dem professionellen Software-System AGENDA, das RABE vollständig unterstützt, garantieren wir Ihnen:

  • Reibungslose digitale Abwicklung Ihrer Belege.

  • Klare Zuordnung und strukturierte Speicherung.

  • Weniger Rückfragen – bei Bedarf sind alle Nachweise bereits hinterlegt.

📌 Fazit

RABE verändert die Einreichung von Belegen grundlegend: Dokumente werden nicht mehr „nachgeschickt“, sondern gleich beim Erstellen der Erklärung hinterlegt – strukturiert, sicher und digital.

Das bedeutet für Sie: Mehr Übersicht. Weniger Aufwand. Schnellere Bearbeitung durch die Finanzverwaltung.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie uns Ihre Unterlagen optimal bereitstellen – damit Sie vom neuen Verfahren voll profitieren können.