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Neue Steuernummer - warum und was nun?

Haben Sie in den letzten Tagen Post von Ihrem Finanzamt in Hessen erhalten? Falls Sie eine neue Steuernummer zugewiesen bekommen haben, fragen Sie sich möglicherweise nach den Hintergründen dieser Maßnahme.

Nachfolgend informieren wir Sie über die Hintergründe der Umstellung durch die Hessische Steuerverwaltung sowie deren Auswirkungen.

Hintergrund der Maßnahme Seit 2018 modernisiert die Hessische Steuerverwaltung ihre Strukturen. Im Zuge dieser Reform wurden Finanzämter neu organisiert und Verwaltungsstellen zusammengelegt. Diese strukturellen Veränderungen führen nun zur Vereinheitlichung der Steuernummern an betroffenen Standorten.

Zeitplan der Umstellung Die Vergabe neuer Steuernummern erfolgt an folgenden Terminen:

  • 17. Januar 2025: Finanzämter Bensheim, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus

  • 7. Februar 2025: Finanzämter Eschwege-Witzenhausen, Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder

  • 21. Februar 2025: Finanzämter Alsfeld-Lauterbach, Korbach-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf

Betroffene Personen erhalten wenige Tage nach diesen Terminen eine offizielle Mitteilung mit der neuen Steuernummer sowie ein begleitendes Informationsschreiben.

Warum erhalten Sie eine neue Steuernummer? Die Zusammenlegung von Verwaltungsstellen an den genannten Finanzämtern erfordert eine Neuzuordnung der Steuernummern unter einer einheitlichen Finanzamtsnummer. Ziel ist eine effizientere Bearbeitung von Steuerangelegenheiten sowie eine erleichterte interne Zuordnung.

Was ändert sich für Sie? Bitte verwenden Sie ab sofort Ihre neue Steuernummer, um eine korrekte Bearbeitung Ihrer Anliegen sicherzustellen. Dies gilt für schriftliche, elektronische sowie telefonische Korrespondenz mit dem Finanzamt. Auch bei Zahlungen ist die Angabe der neuen Steuernummer erforderlich, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.

Nicht betroffen von der Umstellung sind:

  • Identifikationsnummer (IdNr.)

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Zahlungsverkehr und Bankverbindungen Die Bankverbindungen der Finanzämter bleiben unverändert. Zahlungen sollten jedoch unter Angabe der neuen Steuernummer erfolgen. In den ersten Wochen nach der Umstellung werden Zahlungen, die noch mit der alten Steuernummer eingehen, automatisch auf die neue Steuernummer umgebucht.

Wird eine Zahlung an das Bankkonto eines anderen Finanzamtes geleistet, kann dies zu einer verzögerten Zuordnung führen. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, ausschließlich die neue Steuernummer zu verwenden.

Besondere Hinweise für Steuerpflichtige mit Bevollmächtigten Die Mitteilung der neuen Steuernummer wird an die beim Finanzamt hinterlegte Anschrift versandt. Falls eine umfassende Vollmacht vorliegt, erfolgt der Versand an den bevollmächtigten Dritten (z. B. Steuerberater). Sollte die Steuernummernmitteilung direkt an Sie gesandt werden, informieren Sie bitte Ihre bevollmächtigte Person.

Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Unternehmer

  • Informieren Sie Ihre Lohnbuchhaltung, Ihren Steuerberater über die neue Steuernummer.

  • Aktualisieren Sie die Stammdaten in der Lohnbuchhaltung.

  • Passen Sie den ELSTAM-Abruf an.

  • Ändern Sie die Steuernummer in allen relevanten Unternehmensdokumenten, darunter:

    • Impressum Ihrer Webseite

    • Briefpapier und Rechnungsvorlagen

    • EDV-Programme, die die Steuernummer verwenden

    • Verträge und sonstige geschäftliche Dokumente


mein | Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR  - Wir beraten Sie gern!


Zugrundeliegende Quelle: Digitales Finanzamt Hessen