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Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025: Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
  • Ab dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren zur Verfügung.
  • Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  • Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
  • Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und bis dahin außer Betrieb genommen wurden, müssen nicht gemeldet werden.
  • Keine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht, außer für Taxameter. Gemietete und geleaste Kassensysteme werden wie gekaufte behandelt.
  • Meldungen erfolgen digital über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen.
  • Meldung auch über DATEV MeinFiskal Schnittstelle möglich.


Details zur Meldepflicht

Ab dem 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Für Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, gilt eine Nachmeldefrist bis zum 31.07.2025. Neue Kassensysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Die Mitteilung an das Finanzamt erfolgt ausschließlich elektronisch über „Mein ELSTER“ oder alternative Software mit ERiC-Schnittstelle. Formulare oder PDF-Vordrucke sind nicht vorgesehen.


Warum ist die Meldung wichtig?

Die Meldepflicht dient dazu, Steuerbetrug zu verhindern und die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder.


Unterstützung durch moderne Kassensysteme

Moderne Kassensysteme unterstützen eine direkte elektronische Mitteilung an das Finanzamt. Die Meldung ist ab dem 01.01.2025 in allen Bundesländern möglich.


Registrierung der Kasse beim Finanzamt

Die Registrierung erfolgt digital über „Mein ELSTER“ oder andere Softwareanbieter mit ERiC-Schnittstelle. Es gibt keine Vordrucke, daher sollte man von anderen Meldewegen absehen.


Gesetzliche Grundlage

Die Meldepflicht für Kassensysteme ist in § 146a Abs. 4 AO geregelt. Die genauen Bestimmungen finden sich in der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 Satz 2 AO.


Zusammenfassung

Die Meldepflicht für Kassensysteme ist eine neue gesetzliche Regelung. Um Strafen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Kassen rechtzeitig und korrekt melden. Nutzen Sie dazu die bereitgestellten digitalen Tools.


Zusätzliche Tipps
  • Informieren Sie sich rechtzeitig: Je früher Sie sich mit der Meldepflicht beschäftigen, desto besser können Sie sich vorbereiten.
  • Suchen Sie Unterstützung: Ihr Softwareanbieter oder Steuerberater kann Ihnen bei der Meldung helfen.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Heben Sie alle Belege zur Kasse und zur Meldung auf.

Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Kassenhersteller oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.