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Corona Schlussabrechnungen: Schlanke Prozesse und weniger Kleinteiligkeit

Schreiben von Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie für Ihre Mandanten Corona-Wirtschaftshilfen beantragt haben und noch nicht alle Schlussabrechnungen eingereicht haben, dann haben Sie dieser Tage eine Mail vom Service-Desk bekommen. Hierin werden Sie über Rückforderungen, Strafzinsen und Haftungsrisiken informiert. Eine Fristverlängerung wird ausgeschlossen. Was sollen die Kolleginnen und Kollegen denn machen, wenn sie die Schlussabrechnung nicht fristgemäß abschließen können? Diese Fallbeil-Methode ist erschütternd. Die Bewilligungsstellen legen unsere Kanzleien derzeit quasi lahm. Deren von tiefem Misstrauen geprägten und oft unsinnigen Rückfragen sind eine Zumutung.


So fordern die Bewilligungs­stellen zum Teil selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege an, auch wenn diese bereits bei der Antragstellung eingereicht wurden. Scheinbar arbeiten oft unerfahrene und fachfremde Mitarbeiter schlicht einen Katalog an einzureichenden Nachweisen ab, ohne Rücksicht darauf, wie sinnvoll dies in dem jeweiligen Einzelfall ist. Diese unsinnigen Nachfragen müssen aufhören. Zudem sollen wir Steuerberaterinnen und Steuerberater viele Monate nach Einreichung der Schluss­abrechnung dann binnen kürzester Zeit Rückfragen beantworten. Der dadurch entstehende Aufwand ist allerdings keinesfalls von unserer Honorar­rechnung abgedeckt. Und diese werden dann noch von den Bewilligungs­stellen gekürzt. Das sind nur ein paar Beispiele für die aktuelle Situation in den Kanzleien, die uns zurecht wütend machen. Und das Schlimmste ist, dass dies bis ins Jahr 2027 noch so weitergehen soll.


Klar ist: Fördervolumina in Millionenhöhe müssen selbstverständlich genau überprüft werden. Aber bei geringen Fördersummen ist die viel zu kleinteilige Überprüfung durch die Bewilligungs­stellen nicht nachvollziehbar. Schon gar nicht bei prüfenden Dritten, die als Compliance-Instanz eingesetzt waren. Wir Steuerberaterinnen und Steuerberater haben ein strenges Berufsrecht und sind Organe der Steuer­rechtspflege. Bestätigen wir die Plausibilität der von uns gestellten Anträge, können die Bewilligungs­stellen unserer Arbeit vertrauen. Das entlastet die Landes­haushalte und unsere Kanzleien.


Die Politik versprach damals ein bürokratie­armes Verfahren und schuf stattdessen ein weiteres Bürokratie­monster. Um es also deutlich zu sagen: Gehen diese kleinteiligen Prüfungen weiter, kann die Frist zur Abgabe der Schluss­abrechnung zum 31. März nicht eingehalten werden.


Was muss passieren, damit es doch gelingen kann? Ganz einfach: Wir benötigen schlanke Prozesse und eine Kleinbetrags­regelung, die bei geringen Fördervolumen keine Schluss­abrechnung vorsieht. Es braucht Fristen, die auch für die Bewilligungs­stellen gelten. Und vor allem ein besseres Miteinander und kein Gegeneinander. Das Misstrauen gegenüber unserem Berufsstand muss enden.


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben viel getan, um unsere Mandanten und unser Land in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Jetzt ist es an Politik und Verwaltung, sicherzustellen, dass unsere Mandanten endlich Rechts­sicherheit erlangen und Corona auch für unseren Berufsstand endlich ein Ende hat.


Ihr
Hartmut Schwab