Schreiben von Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie für Ihre Mandanten Corona-Wirtschaftshilfen beantragt haben und noch nicht alle Schlussabrechnungen eingereicht haben, dann haben Sie dieser Tage eine Mail vom Service-Desk bekommen. Hierin werden Sie über Rückforderungen, Strafzinsen und Haftungsrisiken informiert. Eine Fristverlängerung wird ausgeschlossen. Was sollen die Kolleginnen und Kollegen denn machen, wenn sie die Schlussabrechnung nicht fristgemäß abschließen können? Diese Fallbeil-Methode ist erschütternd. Die Bewilligungsstellen legen unsere Kanzleien derzeit quasi lahm. Deren von tiefem Misstrauen geprägten und oft unsinnigen Rückfragen sind eine Zumutung.
So fordern die Bewilligungsstellen zum Teil selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege an, auch wenn diese bereits bei der Antragstellung eingereicht wurden. Scheinbar arbeiten oft unerfahrene und fachfremde Mitarbeiter schlicht einen Katalog an einzureichenden Nachweisen ab, ohne Rücksicht darauf, wie sinnvoll dies in dem jeweiligen Einzelfall ist. Diese unsinnigen Nachfragen müssen aufhören. Zudem sollen wir Steuerberaterinnen und Steuerberater viele Monate nach Einreichung der Schlussabrechnung dann binnen kürzester Zeit Rückfragen beantworten. Der dadurch entstehende Aufwand ist allerdings keinesfalls von unserer Honorarrechnung abgedeckt. Und diese werden dann noch von den Bewilligungsstellen gekürzt. Das sind nur ein paar Beispiele für die aktuelle Situation in den Kanzleien, die uns zurecht wütend machen. Und das Schlimmste ist, dass dies bis ins Jahr 2027 noch so weitergehen soll.
Klar ist: Fördervolumina in Millionenhöhe müssen selbstverständlich genau überprüft werden. Aber bei geringen Fördersummen ist die viel zu kleinteilige Überprüfung durch die Bewilligungsstellen nicht nachvollziehbar. Schon gar nicht bei prüfenden Dritten, die als Compliance-Instanz eingesetzt waren. Wir Steuerberaterinnen und Steuerberater haben ein strenges Berufsrecht und sind Organe der Steuerrechtspflege. Bestätigen wir die Plausibilität der von uns gestellten Anträge, können die Bewilligungsstellen unserer Arbeit vertrauen. Das entlastet die Landeshaushalte und unsere Kanzleien.
Die Politik versprach damals ein bürokratiearmes Verfahren und schuf stattdessen ein weiteres Bürokratiemonster. Um es also deutlich zu sagen: Gehen diese kleinteiligen Prüfungen weiter, kann die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnung zum 31. März nicht eingehalten werden.
Was muss passieren, damit es doch gelingen kann? Ganz einfach: Wir benötigen schlanke Prozesse und eine Kleinbetragsregelung, die bei geringen Fördervolumen keine Schlussabrechnung vorsieht. Es braucht Fristen, die auch für die Bewilligungsstellen gelten. Und vor allem ein besseres Miteinander und kein Gegeneinander. Das Misstrauen gegenüber unserem Berufsstand muss enden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben viel getan, um unsere Mandanten und unser Land in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Jetzt ist es an Politik und Verwaltung, sicherzustellen, dass unsere Mandanten endlich Rechtssicherheit erlangen und Corona auch für unseren Berufsstand endlich ein Ende hat.
Ihr
Hartmut Schwab