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Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.

Einigungsvorschlag angenommen

Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:
  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.

Wettbewerbsfähigkeit soll steigen

Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Inkrafttreten

Das Wachstumschancengesetz war 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

PM Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024

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Sie hierzu auch die Stellungnahme des nds. Finanzministeriums:

„Zustimmung zum Wachstumschancengesetz ist ein wichtiges und überfälliges Signal für die deutsche Wirtschaft"

Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz: „Der Bund und die Länder zeigen Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Das Gesetz setzt gezielte Anreize für Investitionen in neue Technologien, in die Transformation der Wirtschaft und in nachhaltiges Wachstum. Das ist ein wichtiges und überfälliges Signal."

Heere bewertet es als Erfolg, dass die kommunale Belastung dabei deutlich geringer ausfällt als von der Bundesregierung geplant. Die ursprünglich avisierten Mindereinnahmen für die Städte und Gemeinden wären angesichts ihrer schwierigen Finanzlage nicht ohne Weiteres zu verkraften gewesen. „Ein gut ausgewogenes Verhältnis zwischen steuerlichen Wachstumsimpulsen einerseits und finanzieller Tragfähigkeit insbesondere für die stark beanspruchten Kommunen andererseits, war mir ein besonderes Anliegen", so Heere.

Als Wermutstropfen bewertet der Minister, dass die Union sowie die unionsgeführten Länder die Einführung einer innovativen Klima-Investitionsprämie blockiert haben. Eine steuerliche Förderung zukunftsweisender Investitionen analog dem US-amerikanischen Inflation Reduction Act wäre zielführend gewesen. Gleichwohl wurde ein guter Kompromiss gefunden, den Heere persönlich in Berlin mitverhandelt hatte.

„Es ist jetzt wichtig, Handlungsfähigkeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation zu signalisieren. Vor diesem Hintergrund habe ich kein Verständnis, warum der Beschluss zwischenzeitig wegen sachfremder Bedingungen in Zweifel gezogen wurde", so der Minister.


Zum Hintergrund:

Das Wachstumschancengesetz umfasst unter anderem
  • die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • die (Wieder-)Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) und
  • eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Die Wirtschaft soll dadurch zielgerichtet um insgesamt: 3,2 Milliarden Euro entlastet werden.

Das Land Niedersachsen beteiligt sich infolgedessen mit einem Anteil von insgesamt rund 125 Millionen Euro an der Ankurbelung der Konjunktur. Die Kommunen wären bundesweit durch den ursprünglichen Gesetzentwurf insgesamt mit rund 2 Milliarden Euro belastet worden, was im Rahmen der Verhandlungen auf 555 Millionen Euro gesenkt werden konnte.

PM: Nds. Finanzministerium v. 22.03.2024