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E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025: Was Sie wissen müssen

In Deutschland soll ab dem 1. Januar 2025 die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtend sein. Dies sieht der derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf des Wachstumschancengesetzes vor.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.

Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für alle inländischen Unternehmer, die Leistungen an andere Unternehmer im Inland erbringen.

Ab wann gilt die Verpflichtung?

Die Verpflichtung gilt ab dem 1. Januar 2025. Allerdings gibt es Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027: 
  • Bis Ende 2025 dürfen Papierrechnungen übermittelt werden.
  • Bis Ende 2026 dürfen Papierrechnungen übermittelt werden, wenn der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € hat.
  • Bis Ende 2027 dürfen elektronische Rechnungen übermittelt werden, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, wenn die Übermittlung mittels EDI erfolgt.

Was gilt für Rechnungsempfänger?

Rechnungsempfänger müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.

Fazit:

Die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Wirtschaft. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Umsetzung vorbereiten.

Erläuterungen: 

  • Strukturiertes elektronisches Format: Eine elektronische Rechnung muss in einem Format vorliegen, das eine automatische Verarbeitung durch Datenverarbeitungssysteme ermöglicht.
  • Übergangsregelungen: Die Übergangsregelungen sollen Unternehmen mit einem geringen Umsatz oder einer komplexen IT-Infrastruktur die Anpassung an die neue Regelung erleichtern.
  • Fazit: Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Wirtschaft. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Umsetzung vorbereiten, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Weitere Informationen:







Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer, die Leistungen an andere Unternehmer im Inland erbringen, elektronische Rechnungen ausstellen, übermitteln und empfangen. Die elektronischen Rechnungen müssen den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Für die Jahre 2025 bis 2027 gibt es Übergangsregelungen, die die Umstellung erleichtern sollen. Rechnungsempfänger müssen ebenfalls ab 2025 elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben verarbeiten können. Die E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Wirtschaft.

Tags: E-Rechnung, B2B, Digitalisierung, EN 16931, Wachstumschancengesetz, Umsatzsteuer, Rechnungslegung, Dr. Groß & Scheifler, Steuerberater, Steuerberatung, Melsungen, Kassel, bundesweit