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Vollfinanzierung von Beratungsdienstleitungen (Coaching) für Unternehmen in der Corona Krise


Mit Wirkung zu 03.04.2020 wurden die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind modifiziert.

Folgende Änderungen wurden sind zu beachten:

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Eine ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.bafa.de im Merkblatt "Vom Coronavirus betroffene Unternehmen".

Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Groß Im Rahmen dieser Beratungsleistung für Sie tätig werden kann.