Mit Wirkung zu 03.04.2020 wurden die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind modifiziert.
Folgende Änderungen wurden sind zu beachten:
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für
eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der
in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur
Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des
neuen Kontingentes beantragt werden.
- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde
direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
- Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von
einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch
mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen
Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt
werden.
Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Groß Im Rahmen dieser Beratungsleistung für Sie tätig werden kann.