Wer hohe finanzielle Aufwendungen, zum Beispiel durch weite Wege zur Arbeit, Kosten für Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen hat, kann einen Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, um die monatliche steuerliche Belastung zu reduzieren.
Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2016 kann ab Oktober beim Finanzamt gestellt werden.
Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 sind im Internet unter: www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2016) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.
Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2016 kann ab Oktober beim Finanzamt gestellt werden.
Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 sind im Internet unter: www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2016) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.
PM Landesamt f. Steuern RLP v. 17.09.2015