Mit Bescheid vom 19.02.2008 hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Frankfurt/M. den Dipl. Ökonom Dr. Jürgen Groß Steuerberater & Mediator die Anerkennung als Gütestelle für den Amtsgerichtsbezirk Melsungen zugesprochen.
Seit Februar 2001 ist die Erhebung einer Klage in bestimmten Fällen erst dann zulässig, nachdem zuvor versucht worden ist, vor einer anerkannten Gütestelle im Sinne des hessischen Streitschlichtungsgesetztes Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.
Der obligatorischen Streitschlichtung unterliegen unter anderem Streitigkeiten über Ansprüche wegen Überwuchses und Hinüberfalls, Streitigkeiten nach dem Nachbarschaftsgesetz sowie Verletzungen der persönlichen Ehre.
Das Schlichtungsverfahren kann nur auf schriftlichen Antrag einer Partei eingeleitet werden
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des freiwilligen Güteverfahren vor einer anerkannten Gütestelle. Dieses bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostengünstig auf aussergerichtlichem Weg beizulegen.
Herr Dr. Groß versteht seine Arbeit als einen offenen Raum für Wachstum, Wandlung und Entfaltung des Lebens. Seine Tätigkeit ist an einem achtsamen, liebevollen Menschenbild ausgerichtet, an menschlich, ethischen Werten orientiert, unabhängig und vertraulich.
Nicht der Konflikt ist das Problem, so betont Herr Dr. Groß, sondern das fehlende Handlungsrepertoire zur Konfliktprävention und -bewältigung.
Mediation führt weg vom problemorientierten Defizitdenken hin zum ressourcenbetonten Lösungsansatz. Mit Hilfe von Gesprächstechniken und Moderation werden Ziele transparent gemacht, Verständnis geschaffen und gemeinsame Lösungen für den Konflikt entwickelt, die für alle Beteiligten Vorteile bieten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.guetstelle-melsungen.de/
Seit Februar 2001 ist die Erhebung einer Klage in bestimmten Fällen erst dann zulässig, nachdem zuvor versucht worden ist, vor einer anerkannten Gütestelle im Sinne des hessischen Streitschlichtungsgesetztes Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.
Der obligatorischen Streitschlichtung unterliegen unter anderem Streitigkeiten über Ansprüche wegen Überwuchses und Hinüberfalls, Streitigkeiten nach dem Nachbarschaftsgesetz sowie Verletzungen der persönlichen Ehre.
Das Schlichtungsverfahren kann nur auf schriftlichen Antrag einer Partei eingeleitet werden
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des freiwilligen Güteverfahren vor einer anerkannten Gütestelle. Dieses bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostengünstig auf aussergerichtlichem Weg beizulegen.
Herr Dr. Groß versteht seine Arbeit als einen offenen Raum für Wachstum, Wandlung und Entfaltung des Lebens. Seine Tätigkeit ist an einem achtsamen, liebevollen Menschenbild ausgerichtet, an menschlich, ethischen Werten orientiert, unabhängig und vertraulich.
Nicht der Konflikt ist das Problem, so betont Herr Dr. Groß, sondern das fehlende Handlungsrepertoire zur Konfliktprävention und -bewältigung.
Mediation führt weg vom problemorientierten Defizitdenken hin zum ressourcenbetonten Lösungsansatz. Mit Hilfe von Gesprächstechniken und Moderation werden Ziele transparent gemacht, Verständnis geschaffen und gemeinsame Lösungen für den Konflikt entwickelt, die für alle Beteiligten Vorteile bieten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.guetstelle-melsungen.de/